Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Buchung und Durchführung einer Tauchreise oder Kreutzfahrt auf der Motor Yacht Agramer I in Kroatien

Obrt Šest mora Saša Paraščić Marulićev trg 10
10000 Zagreb Hrvatska - Kroatien OIB 53399164905
Tel.: + 385 (0) 99 5299822
E-mail: sasa.parascic@ri.t-com.hr

1.Abschluss des Reisevertrages

Der Reisende bietet mit seiner Anmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Reisende erhält von dem Reiseveranstalter eine schriftliche Bestätigung.

2.Bezahlung

Nach der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% fällig. Die Zahlung muss bis spätestens 14 Tage nach der Buchung erfolgt sein. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen (Zahlungseingang). Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis sofort komplett fällig.

3.Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Internet sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

4.Leistungs- und Preisänderungen

Da es sich bei den angebotenen Reisen um mehrtägige Reisen per Boot handelt, kann es aus wetterbedingten Gründen zu kurzfristigen Kursänderungen kommen. Zu Änderungen der Touren ist der jeweilige Leistungsträger in diesem Fall schon allein aus Sicherheitsgründen verpflichtet.

Ebenso verhält es sich, wenn Bestimmungen oder Gesetze des jeweiligen Reiselandes eine Routenänderung notwendig machen.

Dem Leistungsträger ist es zudem gestattet, die Reiseroute den in seinem Ermessen tatsächlichen Tauchfähigkeiten der Reisegruppe anzupassen.

Eventuell angefallene zusätzliche Genehmigungskosten/ Marineparkgebühren können nicht rückerstattet werden.

Für Wetter oder politisch bedingte Änderungen sowie technische Ausfälle oder Reiseabbruch erfolgt keine Rückerstattung.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Kunden über erhebliche Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung zu unterrichten oder eine zulässige Absage der Reise unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.

5.Rücktritt (Storno), Ersatzteilnehmer 5.1Rücktritt, Storno

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.

Die Stornokosten richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Sie werden nach dem Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung berechnet und gem. § 651 i III BGB wie folgt für jeden Reisegast pauschaliert:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
  • ab 29. Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
  • ab 15. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.

Bei Gruppenreisen und individuelll ausgearbeiteten Reiseprogrammen können abweichende Regelungen gelten.

5.2.Umbuchung

Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich der Reisezeiten, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft, der Verpflegung oder der Beförderung. Umbuchungen können, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu ansonsten gleichen Bedingungen wie beim Rücktritt bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir Ihnen aber stets pauschal € 50,- je Person.

5.3.Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dem Reiseveranstalter dies mitteilt. Der Reiseveranstalter kann jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.4.Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in dem Interesse des Reiseteilnehmers aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6.Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Tauchsafarianbieter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a)ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Anbieter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b)bis zwei Wochen vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

In jedem Fall ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Anbieter den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.

c)bis vier Wochen vor Reiseantritt:

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Anbieter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Anbieter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, der Anbieter hat die dazu führenden Gründe zu vertreten.

Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Reisende als auch der Anbieter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Anbieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9.Tauchen/Tauchprogramme

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Sport- und Tauchprogrammen und sonstigen Freizeitprogrammen bestehen. Unabhängig davon hat er ein gültiges tauchärztliches Attest mitzuführen, das bei Beendigung der Reise nicht älter als 1 Jahr sein darf. Dieses Attest ist auf Verlangen vorzulegen und wesentlicher Bestandteil der Teilnahmevoraussetzungen an Tauchaktivitäten. Weitere Voraussetzung ist die Vorlage eines allgemein anerkannten, gültigen Tauchbrevets (wie z. B. Padi Open Water, CMAS* oder höherwertiger) und eines Log-Buches. Während der Tauchkurse und Programme ist den Tauchguides und Betreuern Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Zuwiderhandlungen oder fehlende ärztliche Atteste haben aus Sicherheitsgründen den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Leistungsrückerstattung zur Folge. Dies gilt insbesondere auch bei Überschreitung von vorgegebenen Tauchtiefenbegrenzungen. Der Anbieter haftet in keinem Fall für Körper- oder Sachschäden, die in Folge von Krankheit, psychischen Problemen, Fehlverhalten oder sonstigen, akut auftretenden Eignungseinschränkungen des Teilnehmers verursacht werden.

10.Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des am Ende der Reisebedingungen genannten Veranstalters.

11.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12.Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die der Reiseteilnehmer dem Tauchsafarianbieter zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellt, sind gemäß Datenschutzgesetze gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.